Mediation ist die Vermittlung bei Konflikten mit dem Ziel, aussergerichtlich eine Einigung herbeizuführen.

Jeder Anwalt ist auch Mediator, solange ein Konflikt noch gütlich geregelt werden kann.
Das Besondere an der Mediation ist, dass sich die Konfliktparteien auf einen Vermittler einigen.
In diesem Fall ist der Anwalt nicht mehr Interessenvertreter einer Partei, sondern sucht den Ausgleich
der Interessen der beteiligten Parteien, was fast schon in Richtung Schiedsgericht geht.



Vorteile einer Mediation zum Gericht

Der Vorteil der Mediation liegt darin, dass die Parteien nur eine „Rechtsinstanz“ beiziehen und bezahlen müssen (sonst muss jede Partei ihren Anwalt sowie die Gerichtskosten berappen), dass das Verfahren von den Parteien mitgestaltet werden kann und dass es – bei gutem Willen der Parteien – relativ kurz gehalten werden kann.