Damit das IT Schiedsgericht in einem Fall von Uneinigkeit angerufen werden kann, müssen sämtliche Beteiligten Parteien auch damit einverstanden sein.
Es gibt folgende drei Möglichkeiten, potentielle Streitigkeiten ans IT Schiedsgericht zu tragen:

  • Die einfachste Variante ist, dass man die Schiedsklausel fest in die AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) aufnimmt. So werden «automatisch» sämtliche Auseinandersetzungen direkt an das IT Schiedsgericht adressiert.
  • Sie können pro Vertragsabschluss (bspw. Auftragsbestätigung) die Schiedsklausel einfügen. So werden mögliche Streitigkeiten innerhalb dieses Auftrags am IT Schiedsgericht behandelt.
  • Haben Sie vor Eintreten eines möglichen Rechtstreits keine Vereinabarung getroffen und möchten Ihre Angelegenheit am IT Schiedsgericht beurteilen und abhandeln lassen, so müssen sich alle Beteiligten einig sein und das unterzeichnete GESUCH einreichen.